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EINKAUFSBEDINGUNGEN

lastUpdated: 12.04.2021.

1. Angebot/Gesamtheit der Vereinbarung/Annahme Dieser Kaufauftrag (der “Kaufauftrag”) ist ein Angebot des auf der Vorderseite des Kaufantrags angegebenen Abnehmers (zusammen mit seinen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen der “Käufer”), die im Kaufauftrag beschriebenen Produkte oder Services gemäß allen dem Verkäufer hiermit übermittelten Spezifikationen und Daten (“Produkte” oder “Services”) von dem im Kaufauftrag genannten Zulieferer (“Zulieferer” oder “Verkäufer”) zu den im Kaufauftrag genannten Bedingungen zu kaufen. Jedes Verhalten des Verkäufers, das das Bestehen eines Vertrages über den Gegenstand des vorliegenden Vertrags bestätigt, insbesondere der Beginn von Arbeiten an den Produkten, der Versand der Produkte oder die Erbringung der im Kaufauftrag beschriebenen Services, gilt als Annahme des Kaufauftrags und aller darin enthaltenen Bedingungen durch den Verkäufer. Die Bedingungen des Kaufauftrags stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Kommunikationen und Verhandlungen. Die Annahme des Kaufauftrags setzt die Annahme der hier genannten ausdrücklichen Angebotsbedingungen voraus. Es bestehen keine sich auf den Kaufauftrag auswirkenden Bedingungen, die hier nicht aufgeführt sind, und alle vom Verkäufer vorgeschlagenen Bedingungen, welche die hier aufgeführten Bedingungen ergänzen, von ihnen abweichen oder ihnen widersprechen, werden hiermit vom Käufer zurückgewiesen und entfalten keine Wirkung.

2. Preise. Alle Preise sind für die im Kaufauftrag angegebene Laufzeit oder Menge verbindlich. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, Aufschläge jeglicher Art zu erheben, sofern dies nicht auf der Vorderseite des Kaufauftrags ausdrücklich vorgesehen ist. Sofern nicht ausdrücklich auf der Vorderseite des Kaufauftrags angegeben, haftet der Käufer nicht für etwaige bundes-, staats-, kommunal- oder provinzrechtliche, ausländische oder sonstige Steuern, Abgaben, Zölle oder Veranlagungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Kauf, dem Transport, der Ein- und Ausfuhr, der Verwendung oder dem Besitz der Produkte oder Services. Diese sind vom Verkäufer zu tragen.

3. Zahlungsbedingungen. Sofern hierin nicht abweichend geregelt, betragen die Zahlungsfristen sechzig (60) Tage ab dem Datum (a) der Rechnung oder (b) des Erhalts der Produkte oder der vollständigen Erbringung der Services, je nachdem, welches Ereignis später eintritt. Der Käufer ist berechtigt, jeden Betrag, den der Verkäufer dem Käufer schuldet, mit jedem vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Betrag zu verrechnen.

4. Lieferung/Leistung. Der Verkäufer hat die Lieferung der Produkte und die Erbringung der Services innerhalb der Frist, zu den Mengen und zu den Preisen vorzunehmen, die im Kaufauftrag, in einem vom Käufer dem Kaufauftrag beigefügten oder im Kaufauftrag genannten Dokument oder in einem vom Käufer im Rahmen der Kaufauftrags bereitgestellten aktualisierten Lieferplan angegeben sind. Der Käufer übernimmt keine Verantwortung für Produkte, die über die im Kaufauftrag angegebenen Mengen hinaus versandt werden. Es steht dem Käufer frei, die überschüssigen Mengen auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden.

5. Verpackung und Versand. Alle Produkte sind angemessen zu verpacken, gut sichtbar mit der Bestellnummer des Käufers zu versehen und in Einklang mit (a) der in der Bestellung angegebenen Versandanleitung, (b) den Vorgaben gängiger Transportunternehmen zur Erzielung der niedrigsten Transportkosten und (c) allen anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu versenden.

6. Prüfung. Alle Produkte und Services unterliegen der abschließenden Prüfung und Genehmigung am Standort des Käufers oder an einem anderen vom Käufer bestimmten Ort. Ungeachtet etwaiger geleisteter Zahlungen gelten Produkte und Services erst dann als abgenommen, wenn der Käufer eine angemessene Gelegenheit hatte, sie zu prüfen. Die Prüfung durch den Käufer vor, während oder nach der Herstellung und Lieferung oder Leistung begründet keinen Verzicht auf eine spätere Ablehnung solcher Produkte oder Services aufgrund unentdeckter oder verborgener Mängel.

7. Ablehnung. Der Käufer kann abgelehnte Produkte auf Kosten des Verkäufers zurückgeben. Der Verkäufer darf die als mangelhaft zurückgegebenen Produkte nur auf schriftliche Anweisung des Käufers ersetzen.

8. Verlustgefahr. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Verzögerung von Produkten während des Transports trägt der Verkäufer bis zum tatsächlichen Eingang der Produkte beim Käufer gemäß den Bedingungen des Kaufauftrags. Das Eigentum der Produkte geht mit tatsächlichem Empfang an den Käufer über.

9. Änderungen. Der Käufer kann Zeichnungen, Spezifikationen, Mengen, Liefertermine, den Liefer- oder Leistungsort oder die Versand-, Verpackungs- oder Leistungsmethoden für alle Produkte oder Services jederzeit ändern. Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Änderungen zu übernehmen. Führen solche Änderungen zu einer Kostensteigerung oder -senkung, kann der Preis entsprechend angepasst werden. Ein entsprechendes Anpassungsersuchen muss vom Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Änderungsanweisung vorgebracht werden. Der Verkäufer verzichtet hiermit auf die Geltendmachung solcher Ansprüche nach Ablauf dieser Frist.

10. Garantien/Rechtsmittel. Zusätzlich zu seiner Standard- und/oder Servicegarantie und anderen rechtlich bestehenden Garantien oder Servicegarantien garantiert der Verkäufer, dass alle Produkte und Services frei von (verborgenen oder sonstigen) Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehlern und von guter und handelsüblicher Qualität sind, den Spezifikationen des Käufers bzw. dem vom Käufer genehmigten Muster entsprechen und für die Zwecke geeignet sind, die dem Verkäufer bekannt sind und für die sie gekauft wurden. Alle Services sind in professioneller und fachmännischer Weise zu erbringen und sowohl der Verkäufer als auch alle Produkte und Services haben sämtlichen maßgeblichen Bundes-, Landes-, Kommunal-, Provinz-, ausländischen oder sonstigen Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen (einschließlich solcher, die sich auf die Herstellung, den Verkauf, den Kauf, den Transport, die Ein- und Ausfuhr, die Verwendung oder den Besitz der Produkte oder Services beziehen) zu entsprechen. Der Verkäufer erweitert hiermit alle ihm von seinen Zulieferern gewährten Garantien, die sich auf die Produkte oder Services beziehen, auf den Käufer und verpflichtet sich, diese Garantien im Namen des Käufers geltend zu machen. Die vorstehenden Garantien gelten auch nach Prüfung, Lieferung, Leistung und Zahlung fort. Sie begünstigen unmittelbar oder mittelbar den Käufer, seine Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie seine Kunden und die Nutzer der Produkte des Käufers. Wenn der Verkäufer die vorstehenden Garantien verletzt oder eine Bestimmung der Bestellung nicht erfüllt oder einhält, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer für alle daraus entstehenden Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben. Der Käufer behält ausdrücklich alle Rechte und Rechtsmittel, die im Falle einer solchen Verletzung oder eines solchen Versäumnisses gesetzlich vorgesehen sind. Ohne dass dadurch das Vorstehende eingeschränkt wird, kann der Käufer wahlweise verlangen, dass der Verkäufer Produkte nachbessert oder ersetzt (auch wenn sie sich nicht am Standort des Käufers befinden) oder Services erneut erbringt, wobei dies in jedem Fall auf Kosten des eine Verkäufergarantie verletzenden Verkäufers zu erfolgen hat.

11. Geistiges Eigentum. Der Verkäufer garantiert, dass der Verkauf oder die Verwendung der nach diesem Vertrag erbrachten Produkte oder Services keine Verletzung oder missbräuchliche Verwendung von Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Warenzeichen oder sonstiger Schutzrechte von Dritten begründet oder zu einer entsprechenden Verletzung oder missbräuchlichen Verwendung beiträgt oder den Käufer oder seine (unmittelbaren oder mittelbaren) Kunden und die Benutzer seiner Produkte in den Vereinigten Staaten oder anderswo zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet. Dies gilt nicht bei Produkten, die vom Verkäufer aufgrund eines vom Käufer speziell bereitgestellten Designs hergestellt wurden, oder der Verbindung von Produkten durch den Käufer mit anderen, nicht vom Verkäufer bereitgestellten Komponenten. Der Verkäufer hat den Käufer, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie seine (unmittelbaren oder mittelbaren) Kunden und die Benutzer seiner Produkte (die „freizustellenden Parteien“) hinsichtlich aller Verluste, Schäden und Aufwendungen (einschließlich von Anwaltsgebühren und sonstigen Rechtsverteidigungskosten), die allen oder einzelnen von ihnen infolge einer mutmaßlichen Verletzung dieser Garantie entstehen können, schadlos zu halten, zu verteidigen und freizustellen.

12. Haftungsfreistellung. Der Verkäufer hat die freizustellenden Parteien hinsichtlich aller Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren und anderen Rechtsverteidigungskosten), die allen oder einer von ihnen durch Ansprüche aus der Verletzung des Kaufauftrags, aus Fahrlässigkeit, aus Garantieverletzungen oder aus Gefährdungshaftung in Verbindung mit den Produkten oder Services entstehen, schadlos zu halten, zu verteidigen und freizustellen.

13. Compliance. Für den Betrieb seiner Fertigungs- und sonstigen Einrichtungen und die Führung seiner Geschäfte ist der Verkäufer alleine verantwortlich. Der Käufer ist nicht für den Betrieb der Einrichtungen des Verkäufers verantwortlich und ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer in Bezug auf seinen Geschäftsbetrieb Unterstützung zu gewähren. Falls der Käufer Empfehlungen zur Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Services oder zu anderen Angelegenheiten ausspricht, sind diese Empfehlungen für den Verkäufer unverbindlich und die Verantwortung für Entscheidungen über den Betrieb seiner Anlagen und die Führung seiner Geschäfte verbleibt beim Verkäufer. Der Verkäufer hat die freizustellenden Parteien hinsichtlich aller Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich von Anwaltsgebühren und sonstigen Rechtsverteidigungskosten) aus oder in Verbindung mit der Herstellung und Lieferung von Produkten, der Erbringung von Services oder der Führung seiner Geschäfte schadlos zu halten, zu verteidigen und freizustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer ungeachtet etwaiger gegenteiliger Regelungen in diesem Vertrag, auf Anfragen von Johnson zu sicherheitsrelevanten Informationen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der betreffenden Anfrage und bezüglich aller anderen Anfragen zu regulatorischen Informationen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der betreffenden Anfrage zu antworten.

14. Vertraulichkeit. Der Verkäufer hat Informationen des Käufers geheim zu halten und darf diese nicht verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die (a) dem Verkäufer vor der Offenlegung durch den Käufer bekannt waren, (b) ohne Verschulden oder Zutun des Verkäufers öffentlich bekannt waren oder werden oder (c) dem Verkäufer von einer anderen Person offengelegt werden, die nicht gegen eine gegenüber dem Käufer bestehende Geheimhaltungspflicht verstößt. Der Verkäufer hat außerdem Informationen, die sich auf diesen Kaufauftrag oder auf getätigte oder geplante Käufe des Käufers beziehen (insbesondere zu Mengen, Lieferterminen und beabsichtigter Verwendung), vertraulich zu behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Der Verkäufer darf unter keinen Umständen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers speziell für den Käufer hergestellte Produkte, speziell für den Käufer erbrachte Services oder Informationen zu solchen Produkten oder Services (als Muster, zur Ausstellung oder anderweitig) verwenden.

15. Force Majeure. Der Käufer kann bei Vorliegen von Gründen außerhalb seiner wirtschaftlich zumutbaren Kontrolle die Lieferung oder Abnahme aufschieben. Der Verkäufer hat aufgeschobene Produkte oder Services auf Anweisung des Käufers zurückzubehalten und darf diese erst liefern, wenn die Ursache für den Aufschub entfallen ist. Der Käufer kann jede Bestellung aus dem Kaufauftrag ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer kündigen (außer bei auf dem Kaufauftrag beruhenden Produkten und Services, die zuvor vom Käufer abgenommen wurden), wenn sich die Lieferung durch den Verkäufer aufgrund des Eintritts unvorhergesehener oder unvorhersehbarer Ereignisse verzögert. Bei nur teilweiser Einschränkung oder Verzögerung der Produktion des Verkäufers hat der Verkäufer sich nach besten Kräften zu bemühen, den Anforderungen des Käufers nachzukommen und die Kaufaufträge des Käufers gegenüber denjenigen anderer Kunden, die nach den Kaufaufträgen des Käufers eingegangen sind, bevorzugt zu behandeln.

16. Stornierung durch den Käufer. Der Käufer hat das Recht, jede Bestellung im Rahmen des Kaufauftrags (ganz oder teilweise) jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren, und in einem solchen Fall ist die Haftung des Käufers auf die tatsächlichen Kosten des Verkäufers für Arbeit und Materialien beschränkt, die sich ausschließlich auf den Kaufauftrag beziehen und die vom Verkäufer in gutem Glauben angemessen aufgewendet wurden, bevor die Stornierungsmitteilung beim Verkäufer eingegangen ist. Auf Wunsch des Käufers gehen die fertiggestellten Arbeiten, unfertigen Erzeugnisse und/oder Materialien ganz oder teilweise in das Eigentum des Käufers über. Ebenso kann der Käufer nach seinem Ermessen und ergänzend zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen jede sich aus dem Kaufauftrag ergebende Bestellung (ganz oder teilweise) stornieren, ohne dass gegenüber dem Verkäufer eine Haftung entsteht (außer bei auftragsgemäßen Produkten und Services, die zuvor vom Käufer abgenommen wurden), wenn der Verkäufer nicht mehr existiert, zahlungsunfähig oder Gegenstand eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens wird oder gegen den Kaufauftrag verstößt.

17. Eigentum des Käufers. Entwürfe, Blaupausen, Produkt- oder Servicetechnologie und -Know-how, Werkzeuge, Matrizen, Spannvorrichtungen, Befestigungsmittel, Gussformen, Zeichnungen, Spezifikationen, Fotografien und andere technische und fertigungstechnische Informationen, die vom Käufer oder seinen Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Käufers oder seiner Kunden und sind als vertrauliche Informationen zu behandeln und dem Käufer oder seinen Kunden nach Abschluss des Kaufauftrags oder auf Verlangen zurückzugeben. Der Verkäufer hat in seinem Besitz befindliches Eigentum des Käufers zu versichern und trägt die Gefahr des Verlusts. Der Käufer oder seine Kunden sind zudem berechtigt, das oben beschriebene Eigentum nach der Kündigung oder Stornierung eines Kaufauftrags oder eines Teils davon ohne Angabe von Gründen jederzeit zu entfernen oder frei von Ansprüchen des Verkäufers auf ein Pfandrecht oder anderweitigen Ansprüchen wieder in Besitz zu nehmen. Informationen, die der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf die Gestaltung, die Herstellung oder den Verkauf oder die Verwendung der Produkte oder Services gegebenenfalls offenlegt, gelten als Teil der Gegenleistung für den Kaufauftrag. Der Verkäufer kann gegen den Käufer keine Ansprüche (mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Patentverletzung) aus der Verwendung dieser Informationen durch den Käufer geltend machen.

18. Warenzeichen/Werbung. Der Verkäufer erwirbt durch den Kaufauftrag keine Rechte, Titel oder Anteile an den Warenzeichen oder Handelsnamen des Käufers und darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung eines Verantwortlichen des Käufers keine Hinweise auf den Käufer oder dessen Produkte oder Warenzeichen, insbesondere nicht dessen Logos, in seiner Werbung, auf seiner Webseite oder anderen Materialien, die an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden, verwenden.

19. Geltendes Recht. Dieser Kaufantrag und die Beziehung der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen den internen Gesetzen des lokalen Rechtsraums, in dem sich der Hauptsitz des Käuferunternehmens befindet, das den Kaufantrag ausgestellt hat, und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt. Beide Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des lokalen Rechtstraums, sofern das lokale Recht keine anderslautenden Vorschriften enthält. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung auf den Kaufantrag.

20. Abtretung/Drittbegünstigte. Die Rechte und Pflichten aus diesem Kaufauftrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht abgetreten oder übertragen werden. Die Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen des Käufers sind ausdrücklich vorgesehene Drittbegünstigte des Kaufauftrags und alle Bedingungen des Kaufauftrags dienen ausdrücklich ihrem Vorteil und können von ihnen geltend gemacht werden. Unbeschadet des Vorstehenden sind die Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen des Käufers berechtigt, alle zu ihren Gunsten bestehenden Rechte und Rechtsmittel auszuüben, sei es gemäß dem Kaufauftrag, dem Gesetz bzw. dem Billigkeitsrecht.

21. Einhaltung geltender Rechtsvorschriften. Auf schriftliche Aufforderung des Käufers hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um (a) die Sicherheit der Produkte (oder der Produkte, in welche die Produkte integriert werden sollen) oder der Services zu beurteilen oder (b) alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Produkte (oder die Produkte, in welche die Produkte integriert werden sollen) oder die Services in sämtlichen Ländern, in denen die Produkte (oder die Produkte, in welche die Produkte integriert werden) mitunter verkauft werden, zu erfüllen, insbesondere diejenigen zu Registrierung, Verpackung, Kennzeichnung und Bereitstellung von Sicherheitsinformationen (z. B. Sicherheitsdatenblatt). Der Käufer ist berechtigt, die betreffenden Informationen in eine computergestützte Datei einzugeben, zu der nur Fachleute für chemische Compliance, Toxikologie und Sicherheit Zugang haben. Der Käufer kann diese Informationen offenlegen, soweit er nach geltendem Recht dazu verpflichtet ist.

22. Sonstige Bestimmungen. Ergänzungen oder Änderungen dieser Einkaufsbedingungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift der Parteien. Wenn eine Bestimmung des Kaufantrags oder Teile solcher Bestimmungen für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird die verletzende Bestimmung oder der Teil vom Kaufantrag getrennt und der Rest bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Der Käufer kann den Verkäufer über eine Ersatzbestimmung informieren, die legal, gültig und durchsetzbar ist und dem beabsichtigten Zweck der entfernten Bestimmung so nahe wie möglich kommt und nicht wesentlich unvorteilhafter für den Verkäufer ist.

23. Versicherung. Der Verkäufer muss über eine Industriehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungsdeckung von mindestens 3.000.000 USD pro Schadensfall und insgesamt verfügen und auf Anfrage einen Nachweis über die Versicherungsdeckung vorlegen.

24. Handelscompliance. Der Verkäufer muss alle geltenden Import- und Exportgesetze, -regeln und -vorschriften einhalten. Der Verkäufer muss dem Käufer Innerhalb von 5 Tagen nach entsprechender Aufforderung des Käufers ein Herkunftszertifikat oder entsprechende vom Käufer angeforderte Informationen zur Verfügung stellen.

25. Berufliche Chancengleichheit. Die Parteien übernehmen hiermit durch Bezugnahme die Anforderungen von 41 C.F.R. §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a), sofern zutreffend. Dieser Auftragnehmer und Unterauftragnehmer halten sich an die Anforderungen von 41 C.F.R. §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a). Diese Vorschriften untersagen die Diskriminierung qualifizierter Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und untersagen die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Abstammung, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass unter die Vorschriften fallende Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer aktive Förderungsmaßnahmen zur Beschäftigung und Unterstützung von Personen ergreifen, ohne Rücksicht auf Abstammung, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, geschütztem Veteranenstatus oder Behinderung.

26. Verhaltenskodex für Zulieferer. Der Verkäufer muss den Verhaltenskodex in seiner jeweils gültigen Fassung einhalten, der verfügbar ist unter: https://www.scjohnson.com/en/our-purpose/commitment-to-transparency/sc-johnson-supplier-code-of-conduct-the-standards-for-how-we-work-together-to-make-life-better.